Urteil: Fernsehprogramm darf im Web veröffentlicht werden

Der australische Fernsehsender Channel 9 hatte schon 2006 gegen Ice TV geklagt. Diese Online-Firma würde das Copyright am Fernsehprogramm des Kabelsenders verletzen.

Somit sei jede Wiedergabe des Fernsehprogramms in Programmzeitungen unmöglich, monierten Leser die Klage seinerzeit; doch Channel 9 insistierte auf sein Recht am eigenen Programm. Der Sender war eben nicht schnell genug, sein eigenes Programm ins Web und  auf Settop-Boxen zu bringen - und an den Interessenten vielleicht noch einmal Werbegeld zu erlösen.

Nach langem Hin und Her hat ein Gericht nun entschieden, dass IceTVs Wiedergabe des Kanalprogramms keine Copyrightverletzung ist. In Australien wird das Urteil gefeiert als “Landmark case”, der Europäer schüttelt nur den Kopf. Ice-TV verkauft sein Programm-Guide an Hersteller von Settop-Boxen und stellt es ins Internet. Das Geschäft mit den Settop-Anbietern hätte das Channel 9 Network gerne selbst gemacht.µ
Gerichtsprozess Ice guide gegen Channel 9
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