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News
Bundesgesetz zur vollst??ndigen Speicherung des Internet ist in Kraft
Ein Schildb??rgerstreich erster Klasse: Die Deutsche Nationalbibliothek soll alle Internetseiten als PDF-Upload bekommen.
Keine Missverst??ndnisse hier: Eigentlich ist die Deutsche Nationalbibliothek eine gute Idee. Und ebenso, dass dort von allen ver??ffentlichten Werken ein Exemplar liegen soll. Damit nichts verloren geht.
Nur: Was ist mit dem Internet? Dort geht ja alles immer sofort, und andererseits ??berhaupt nie irgendetwas verloren. Wie soll man das archivieren,wenn ??berhaupt? Sicher nicht, wie in der “Verordnung ??ber die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” niedergelegt, die gerade in Kraft getreten ist. Demnach m??ssten n??mlich alle Betreiber aller Webseiten alle Inhalte (Filme? Bilder? Audio?) als PDF per FTP-Upload an die DNB schicken. Sozusagen ein gesetzlich festgelegter DDoS gegen die Bibliothek.
Und weil das sowieso nicht funktionieren wird, sieht man gesetzgeberseitig von einer Strafbewehrung ab, so dass sich auch wirklich niemand darum k??mmern muss. Unbeantwortet bleiben auch sinnvolle Fragen wie “Was tun, wenn bei Ablieferung monografischer Netzpublikationen die Dateigr????e von 50 MB (Datei hochladen) bzw. 200 MB (Datei per URL abliefern) ??berschritten wird?”, so dass man hier noch etwas Feintuning erwarten muss. [fe]