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Datenschützer haut der Musik- und Filmbranche auf die Finger
Deutschlands oberster Datenschützer schützt unsere Daten: Peter Schaar, als Bundesdatenschutzbeauftragter oft ein einsamer Rufer in der verödenden Wüste unserer Bürgerrechte, hat sich in die Brust geworfen und standhaft die Forderungen aus der Musik- und Filmindustrie nach direktem Zugang zu Daten blockiert. Applaus!
"Es darf nicht dazu kommen, dass die Daten einer Vielzahl von Internetnutzern ohne rechtsstaatliche Schranke einfach an die Musik- und Filmindustrie herausgegeben werden", echauffierte sich Schaar gestern. Die von den Anbietern gespeicherten Daten über die Nutzung des Internets unterlägen dem Fernmeldegeheimnis. Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen müsse ein Richter darüber entscheiden, ob die Daten herausgegeben würden. Im konkreten Falle wollte die sterbende Musikindustrie an alle Verbindungs- und Nutzungsdaten von eDonkey heran.
Der Zugriff auf Daten, die nur im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden sollen, muss sich nach Ansicht Schaars auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränken. Ihre Verwendung zur Durchsetzung lapidarer zivilrechtlicher Ansprüche wäre "völlig unangemessen", betonte der Datenschützer. Er warnte zudem vor einer "Kriminalisierung der Schulhöfe". Es sei "völlig inakzeptabel", die Daten von sporadischen Tauschbörsennutzern, die nicht gewerbsmäßig handeln, ohne weiteres herauszugeben. Gut gebrüllt, Löwe! (rm)